Das positive Recht ist das Objekt des rechtlichen Wissens. Aber wer oder was ist sein Subjekt? Ist es "die" Rechtswissenschaft? Ist es die jeweils zu einer Entscheidung befugte Stelle? Oder ist es gar "das Recht selbst"? Im Hauptbeitrag dieses Bandes wird die provokante These entfaltet, dass das Recht nicht bloss Gegenstand der Erkenntnis, sondern auch Subjekt des Erkennens ist. Den Schlussel zum Verstandnis dieser These bildet eine Theorie der Rechtsquellen...
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