Strafrecht ist nicht mehr die ausschlie liche Angelegenheit nationaler Gesetzgebung. V lkerstrafrecht hat sich als neues Rechtsgebiet etabliert; die Europ isierung hat auch das Strafrecht erreicht. Die bislang in den Grenzen des jeweiligen nationalen Rechts zu denken gewohnte Strafrechtswissenschaft steht nun vor neuen Aufgaben der Analyse und Systematisierung, die zuerst die methodischen Bedingungen der Rechtsvergleichung betreffen.
bernationales Strafrecht ist Gegenstand eines bernationalen wissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskurses, in dem inkompatible nationale Begriffe nur zu babylonischer Sprachverwirrung f hren. N tig ist daher eine autonome, nicht von den heimischen Sehgewohnheiten vorgeformte Perspektive auf die Strukturen strafrechtlicher Regelung. F r Vorsatz und Irrtum wird hier versucht, die Elemente subjektiver Zurechnung in einem m glichst neutralen analytischen Instrumentarium zu erfassen als Vorbedingung einer v lkerstrafrechtlichen Vorsatzdogmatik und der daf r unabdingbaren Rechtsvergleichung. Zu kl ren ist dabei auch der Beitrag der analytischen Philosophie und kognitiven Psychologie zur strafrechtlichen Begriffsbildung.
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