"Anreizung zum Klassenkampf" und "Volksverhetzung" - zwei Bezeichnungen f r eine Norm: 130 StGB.
Die Arbeit zeichnet die Entwicklung dieser Vorschrift nach, deren Vorg nger erst Mitte des 19. Jahrhunderts als Gegenmittel zur Pressefreiheit geschaffen wurden. Seitdem steht die Vorschrift im Spannungsfeld mit der Meinungs- und Pressefreiheit sowie im Kraftfeld politischer Auseinandersetzungen, etwa um das Verbot der Holocaustleugnung.
130 StGB bewahrte vom Kaiserreich bis in die bundesrepublikanische Zeit zun chst seinen Wortlaut. Als Teil des politischen Strafrechts w ren allerdings Anpassungen an das jeweilige Staatssystem zu erwarten gewesen. Daher stellt sich die Frage, ob die urspr ngliche Fassung - entgegen der ersten nichtamtlichen Bezeichnung - systemneutral war und ob die ge nderte Bezeichnung einen deutlichen Funktionswandel widerspiegelt. Daneben wird die Entwicklung unter weiteren Gesichtspunkten, insbesondere einer m glichen Hinwendung zum symbolischen Strafrecht, analysiert.
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