Im Rahmen des "Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts" vom 26.11.2001 (Schuldrechtsmodernisierungsgesetz) und dessen Inkrafttreten zum 1.1.2002 war neben dem Leistungsst rungs- und Gew hrleistungsrecht auch die umfassende Neugestaltung des Verj hrungsrechts ein zentraler Reformbereich. Im Mittelpunkt der nderung des Verj hrungsrechts stand die Reduzierung der Regelverj hrung von drei ig ( 195 BGB a.F.) auf drei Jahre ( 195 BGB n.F.). Eine...