Ausgehend vom System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs in der Fr hphase der Bundesrepublik wird verdeutlicht, dass die Erg nzungsabgabe verfassungsrechtlichen Erhebungsvoraussetzungen unterliegt. Anhand dieser Ergebnisse wird gezeigt, dass der Solidarit tszuschlag seit 1999 verfassungswidrig ist.