Im Jahr 2015 revolutionierte Papst Franziskus das Eheprozessrecht. Seither m ssen Ehenichtigkeitsverfahren, die mit einem positiven Urteil enden, nicht mehr von Amts wegen an die zweite Instanz weitergeleitet werden. Verfahren kommen nunmehr ausschlie lich auf dem Weg der Berufung in die h here Instanz. Hierbei ist nach einem ersten positiven Urteil vor allem an den Ehebandverteidiger zu denken, der somit auch faktisch zu einer zentralen Figur...