Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Gl ubiger im Insolvenzverfahren wird seit je her als oberster Grundsatz des Insolvenzrechts angesehen. Dennoch wurde er in keinem deutschen Insolvenzrecht ausnahmslos verwirklicht, auch nicht in der neuen Insolvenzordnung. Der rechtlichen Er rterung bed rfen die Kriterien, nach welchen die Behandlung der Gl ubiger im Insolvenzverfahren in zul ssiger Weise zu differenzieren ist.