Der Anteil bundesdeutscher Minderjahriger, der jugendamtliche MafJnahmen in Form der "Offentlichen Erziehung", d. h. der "Erziehungsbeistandschaft", "Freiwilli- gen Erziehungshilfe" und "Fiirsorgeerziehung", in Anspruch nimmt, betrug 1963 etwa 0 0 0,4 /0 und 1973 etwa 0,2 /0 (nach Erhebungen vom Statistischen Bundesamt iiber Offentliche JugendhiIfe). Der Anteil bundesdeutscher Minderjahriger, der sonder- schulischer MafJnahmen in Form der Beschulung...