Sonstige Sonderbetriebseinnahmen sind aufgrund ihrer internationalen Einzigartigkeit der Mitunternehmerschaftsbesteuerung geeignet, im internationalen Rechtsverkehr Doppel- bzw. Minderbesteuerung herbeizuf hren. Deren Vermeidung durch nationale, verfassungsrechtliche, europarechtliche und abkommensrechtliche Regeln widmet sich dieses Werk.
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