In Konstellationen, in denen mit den Mitteln des Urheberrechts Meinungs u erungen verhindert werden (z.B.: "Ergo vs. Handelsblatt") st t die hergebrachte Anwendung der einschl gigen gesetzlichen Bestimmungen an ihre Grenzen. Die L sung besteht unter R ckgriff auf eine "Schranke hinter den Schranken" in einer nachgeschalteten Interessenabw gung.
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