Das deutsche Jugendstrafrecht wurde zuletzt 1990 reformiert. Seitdem sind 15 Jahre vergangen. Dabei wurde bereits mit Verabschiedung dieses Gesetzes in einer parlamentarischen Entschlie ung auf weiteren Reformbedarf hingewiesen. Nunmehr greift die Politik dieses Thema wieder verst rkt auf. So m chte sie das H chstma der Jugendstrafe von zehn auf f nfzehn Jahre erh hen, nderungen im Hinblick auf die strafrechtliche Behandlung der Heranwachsenden...
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