Die Normen des Br?sseler ?bereinkommens (EuGV?) und seines Nachfolgers, der Br?ssel-I-Verordnung (EuGVVO), bilden mit ihren Regelungen zu Fragen der Zust?ndigkeit und Anerkennung seit Jahrzehnten den Kernbestand des europ?ischen Zivilverfahrensrechts. Deren Auslegung ist dem Europ?ischen Gerichtshof anvertraut, der sich dabei regelm??ig auf das Prinzip der Rechtssicherheit beruft. Ist dieses Argument tragf?hig? Johannes Schmidt untersucht unter verschiedenen...
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