Gem dem Internationalen bereinkommen ber die Rechtsstellung der Staatenlosen, das am 28. September 1954 in New York unterzeichnet wurde, bezeichnet der Begriff "staatenlos" eine Person, die kein Staat aufgrund seiner Rechtsvorschriften als seinen Staatsangeh rigen betrachtet. Heute sind weltweit mindestens 10 Millionen Menschen ohne Staatsangeh rigkeit. Dadurch haben sie oft nicht das Recht, zur Schule zu gehen, einen Arzt aufzusuchen, eine Arbeit aufzunehmen, ein Bankkonto zu er ffnen, ein Haus zu kaufen oder sogar zu heiraten. Staatenlose Personen k nnen Schwierigkeiten haben, grundlegende Rechte wie Bildung, Gesundheitsversorgung, Besch ftigung und Bewegungsfreiheit in Anspruch zu nehmen. Wenn ihnen diese Rechte vorenthalten werden, erleben sie ihr ganzes Leben lang Hindernisse und Entt uschungen.Wer sich als staatenlos bezeichnet, muss nachweisen, dass er keine Staatsangeh rigkeit besitzt. Die Rechtsprechung stellt klar, dass er nicht nachweisen muss, dass er "keine Staatsangeh rigkeit der Welt" hat, sondern vielmehr, dass er keinen Anspruch auf die Staatsangeh rigkeit der f r den Antragsteller relevanten Staaten erheben kann. Dabei handelt es sich haupts chlich um das Land, in dem er geboren wurde, in dem seine Familienangeh rigen leben, in dem er sich aufgehalten hat oder in dem er seinen Wohnsitz hatte.
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