Die Honorare f r die gesetzliche Abschlusspr fung sind aus der Sicht des Gesetzgebers ein Indikator f r die Qualit t der durchgef hrten Pr fung. Ihre H he und ihre Struktur geben einen Hinweis darauf, ob der Abschlusspr fer die Grunds tze der Unbefangenheit und Unabh ngigkeit ( 43 Abs. 1 WPO) w hrend der Pr fung befolgt hat. Die Beurteilung der Angemessenheit der Pr fungs- und Beratungshonorare hat der Gesetzgeber in die H nde der ffentlichkeit...