"Nach reichsgesetzlicher Bestimmung hat jeder Apothekerlehrling innerhalb seiner Lehrzeit ein Journal ber die im Laboratorium unter Aufsicht des Lehrherrn oder Gehilfen ausgef hrten pharmazeutischen Arbeiten fortgesetzt zu f hren, welches eine kurze Beschreibung der vorgeschriebenen Operationen und der Theorie des betreffenden chemischen Prozesses enthalten muss. Dieses Laborationsjournal ist der Meldung zur Gehilfenpr fung beizulegen. Bei dem praktischen...
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