Menschen, die ihren Alltag nicht mehr alleine bew ltigen k nnen, sowie dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Pflegegrad. Der Begriff der Pflegebed rftigkeit wurde nun, seit 2017, von k rperlichen Einschr nkungen auf geistige- und seelische Beeintr chtigungen erweitert. Wer fr her die Pflegestufe 0 bei Demenz erhielt, erh lt heute den Pflegegrad 2. Dies ist seit 2017 mit dem Zweiten Pflegest rkungsgesetz verabschiedet worden...