Das schleswig-holsteinische Gesetz uber die Mitbestimmung der Personalrate ist seit uber neun Jahren in Kraft. Es hat durch den Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 24. Mai 1995 eine wesentliche Korrektur erfahren. Dieser Entscheidung tragt die Novelle vom 29. Dezember 1999 Rechnung. Die jetzt vorliegende, erweiterte Auflage des bewahrten Kommentars berucksichtigt diese Novelle und erlautert die dadurch bedingten Neubeurteilungen wichtiger Bestimmungen...
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