Die vorliegende Arbeit setzt es sich zum Ziele, die Beziehungen zu erneuern, die zwischen der Wissenschaft vom Militiirstrafrecht und der des gemeinen Strafrechts sehr zum Vorteil beider Zweige der gesamten Strafrechtswissenschaft bis zum Aus- gange des Weltkrieges bestanden haben. Die Zeit dazu diirfte gekommen sein. Dem Militiirstrafrecht wird nach der Wiederherstellung der deutschen Wehrhoheit und nach der Wiedereinfiihrung der allgemeinen Wehrpflicht...
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