Der Zweck von Menschenrechten kann so formuliert werden: den Menschen ein Leben gem ihren F higkeiten, Bed rfnissen und Interessen als Personen zu erm glichen. Wer solcherart plausibel und allgemein nachvollziehbar begr ndete Menschenrechte bef rwortet, mu konsequenterweise auch Tierrechte bef rworten, weil auch viele Tiere Personen sind. Auch viele Tiere haben die F higkeiten, Bed rfnisse und Interessen von Personen. Tierrechte ergeben sich aber...
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