Im 2015 aufgehobenen argentinischen Zivilgesetzbuch war die Rechtswidrigkeit formell und subjektiv, da vorausgesetzt wurde, dass die schädigende Handlung "ausdrücklich durch eine Vorschrift verboten" war und dass die Handelnden "vorsätzlich, schuldhaft oder fahrlässig" handelten. Dies hat sich nun geändert, da das neue einheitliche argentinische Zivil- und Handelsgesetzbuch eine "objektive und materielle" Form der Rechtswidrigkeit vorsieht.
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