Im 2015 aufgehobenen argentinischen Zivilgesetzbuch war die Rechtswidrigkeit formell und subjektiv, da vorausgesetzt wurde, dass die sch?digende Handlung "ausdr?cklich durch eine Vorschrift verboten" war und dass die Handelnden "vors?tzlich, schuldhaft oder fahrl?ssig" handelten. Dies hat sich nun ge?ndert, da das neue einheitliche argentinische Zivil- und Handelsgesetzbuch eine "objektive und materielle" Form der Rechtswidrigkeit vorsieht.
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