Die Gesch ftsf hrungsbefugnis der Liquidatoren ist nach 149 S. 1 HGB beschr nkt; die Vertretungsmacht vergleichbar 126 HGB unbeschr nkt. 179a AktG findet keine analoge Anwendung. Die Liquidatoren d rfen das Unternehmen dennoch nicht verkaufen. Intern m ssen die Gesellschafter einen Beschluss mit einfacher Mehrheit fassen.
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