Es ist empirisch erwiesen, da als Gegenleistung f r die Erbringung von Diensten h ufig Verg tungen vereinbart werden, die linear oder abschnittsweise linear in einer Erfolgsgr e sind. So lassen sich die Zahlungsstrukturen von Beteiligungs- und Forderungstiteln als Ergebnis einer - abschnittsweise - linearen Verg tungsregelung f r den gesch ftsf hrenden Gesellschafter einer Unternehmung interpretieren.