Im Hinblick auf den m?glichen Beitritt Boliviens zum MERCOSUR wurde untersucht, ob die ?bernahme des K?lner Protokolls als Lex Arbitri in Fragen der Auslandsinvestitionen sinnvoll ist. Nachdem diese Angemessenheit festgestellt wurde, zeigte sich, dass die bolivianische Regelung gegen den Grundsatz der Freiwilligkeit der Parteien verst? t, indem sie sie daran hindert, die Investitionsschiedsverfahren der bolivianischen Gerichtsbarkeit, den bolivianischen...
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