Laut Lehrplan sollten Vertragsarten behandelt werden. Das Thema wird aber komplett im 2. Lehrjahr (Lernfeld 6) behandelt. Laut Lehrplan sollten Rechte und Pflichten der Vertragspartner (AGB, Schadenersatzanspr?che) sowie ?ber Gerichtsstand und Erf?llungsort behandelt werden. Diese Themen wurden aber komplett im 1. Lehrjahr (Lernbereich 2) behandelt. Laut Lehrplan sollte Verbraucherinsolvenz behandelt werden. Das Thema wird aber komplett im 2. Lehrjahr...