Der Teil 1 des Themas Arbeitsrecht beinhaltet das individuelle Arbeitsrecht.
Zun?chst wird ein ?berblick ?ber alle Teilbereiche des Arbeitsrechts gegeben. Die einzelnen Gesetze und Verordnungen unterliegen einer Hierarchie, nach der niemals nachfolgendes Recht h?heres Recht brechen darf - es sei denn, es gilt das sog. G?nstigkeitsprinzip, z. B. sind im Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage (= 20 Arbeitstage) Urlaub vereinbart, laut Tarifvertrag k?nnen...