Die neue Pr?fungsordnung verlangt: "Der Kandidat mu sich bef?higt zeigen, an der Leiche die vollst?ndige Sektion mindestens einer der drei Haupth?hlen auszuf?hren und den Befund sofort 1 niederzuschreiben . " Das klingt so, als w?rde der Gesetzgeber es als unbedingt notwendig ansehen, da jeder approbierte Arzt im Stande sein m?sse, eine Leichen?ffnung kunstgerecht durch- zuf?hren. Der Fach-Pathologe wei , da eine solche Forderung ebenso unerf?llbar...