Das Verbot von Verwandtenehen (Inzest) stand vom 6. bis ins 11. Jahrhundert im Mittelpunkt der Gesetzgebung. Kaiser und K nige, Bisch fe und P pste erlie en immer wieder neue Regelungen zum Inzestdelikt und stellten diese Bestimmungen h ufig an die Spitze von Gesetzestexten und Kodifikationen. Die Reichweite der verbotenen Verwandten wurde dabei stetig ausgedehnt. Im 11. Jahrhundert war es kaum m glich, Ehen zu schlie en, die nicht aufgrund des...