Mit der im Jahr 2009 in Kraft getretenen Landesheimbauverordnung hat das baden-wurttembergische Sozialministerium landeseigene bauliche Massstabe in den Bereichen des individuellen Wohnens und Zusammenlebens in stationaren Einrichtungen gesetzt. Wahrend sich die Trager seit 2009 bei der Planung neuer Einrichtungen von vornherein auf die neuen Vorgaben einstellen konnen, stellt die bauliche Anpassung der Bestandsgebaude, die bis 2019 erfolgen soll,...
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