Im Volkerstrafrecht herrscht ein individualistisches Narrativ vor. Systemunrecht wird allein auf das Verhalten von Individuen zuruckgefuhrt. Es handelt sich hierbei um eine nutzliche Fiktion, durch die eine normative Konfliktverarbeitung ermoglicht werden soll. Sie setzt auf die Isolierung des einzelnen Taters und damit - wie beim normalen Strafrecht - auf die individuelle Zurechnung der Taten. Unberucksichtigt bleibt bei dieser Vereinzelungstechnik,...
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