In Deutschland ist der Mensch immer "Mit-" Mitbewohner(in) - Mitarbeiter(in) - Mitmensch - vor allem aber politisch: Mitb rger(in). Genauso verh lt es sich mit der "Integration". "Ausl nder" m ssen integriert werden, der Bundespr sident hat eine "Integrationsfunktion" und auch das Verfassungsgericht soll "integrieren". Dieses Gemeinschaftsdenken ist so wirkm chtig in der politischen Kultur, dass schon in Weimar eine ganze Verfassungstheorie hiernach entstand: die Integrationslehre von Rudolf Smend. In der Bundesrepublik avancierte sie zu einer "offiziellen" Staatsdoktrin; das, obwohl ihr deutschnationaler Verfasser sie urspr nglich gegen die liberale Demokratie positionierte. Der Band versammelt Beitr ge zur Kritik an der Lehre Rudolf Smends im Kontext der politischen Theorien von Hans Kelsen und Carl Schmitt sowie an ihrer Rezeption im Verst ndnis von Verfassungsorganen und in tagespolitischen Debatten.