Nachdem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem Rechtsinstitut der Geschaeftsfuehrung ohne Auftrag lange Zeit durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs gekennzeichnet war, ist in den letzten Jahren eine gegenlaeufige Tendenz zu beobachten. Insbesondere im Rahmen der Entwicklung der auch-fremden Geschaefte zeigt sich das Bestreben den Anwendungsbereich wieder zurueckzufuehren. Anders als der Oberste Gerichtshof in Oesterreich schloss der...