Inhaltsangabe: Einleitung: Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) z hlt aufgrund ihrer bisher geringen Verbreitung zu einer gesellschaftsrechtlichen Randerscheinung. Aufgrund der Entwicklung der vergangenen Jahre scheint sich dies zunehmend zu ndern. Lange Zeit blieb es rechtlich ungekl rt, ob neben einer nat rlichen Person auch ein beschr nkt haftendes Gebilde - etwa in Form einer Kapitalgesellschaft - die Komplement rstellung einer KGaA einnehmen...