Inhaltsangabe: Einleitung: Das Insolvenzverfahren wird in Deutschland seit dem 01.01.1999 bundeseinheitlich durch die Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die gemeinschaftliche Befriedigung der Gl ubiger eines in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Schuldners. Die Befriedigung erfolgt durch Verwertung und Verteilung des Schuldnerverm gens oder durch eine im sog. Insolvenzplan getroffene, abweichende Regelung ( ...