Die historisch-vergleichende Spurensuche dreht die zu Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gewohnten Feststellungen um: Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat? Ziel der Ausf hrungen ist der Nachweis, da sich die Idee des gesetzlichen Richters in Europa zun chst ganz unabh ngig vom modernen Rechtsstaatsbegriff entwickelt hat. Der Nachweis wird anhand eines historischen Vergleichs der Rechtsbindung der Gerichtsorganisation in England, Frankreich und Deutschland...
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