Pflegepersonen f hlen sich f r die Sicherheit der Heimbewohner verantwortlich und geraten insbesondere bei der Pflege von demenzkranken Menschen in Situationen, in denen sie aus Schutzerw gungen Freiheitsbeschr nkungen anordnen. Obwohl das Heimaufenthaltsgesetz in 4 die Voraussetzungen einer Freiheitsbeschr nkung normiert, finden sich die Pflegenden in der Praxis in komplexen Situationen wieder, in denen die Interpretation der abstrakten Norm erschwert...