Das im 19. Jahrhundert entstandene Arbeitsrecht erfuhr bis zu seiner Konsolidierung zahlreiche nderungen. Bevor es selbst zu einem Rechtszweig wurde, nderten sich die Arbeitsbeziehungen st ndig, so dass es manchmal keine Regeln gab, um sie zu regeln; manchmal waren die Regelungen bertrieben, was die Aus bung der Willensautonomie und folglich die Erhaltung zahlreicher Arbeitspl tze behinderte, da viele Arbeitgeber nicht in der Lage waren, die Lasten...
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