Das deutsche Insolvenzrecht kennt unterschiedliche Verfahrensarten. Neben dem Regelinsolvenzverfahren kommt f r nat rliche Personen das Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht. Nachlassverfahren werden nach den 315 ff. InsO er ffnet. Die 343 ff. InsO sowie die EuInsVO regeln berdies die rtliche Zust ndigkeit f r Verfahren mit internationalem Bezug. Bei der Insolvenzantragsstellung besteht kein Wahlrecht hinsichtlich der Art des Verfahrens und des zust ndigen Gerichts. Die statthafte Verfahrensart ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen der Insolvenzordnung und der Person des Schuldners. Die Arbeit untersucht Auswirkungen von Verfahren, die in der objektiv falschen Verfahrensart oder von einem national oder international unzust ndigen Gericht er ffnet wurden.