Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1.7, Fachhochschule Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach 2 Abs. 2 JGG gelten die allgemeinen Vorschriften, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist. In allgemeinen Strafverfahren ist die Hauptaufgabe des Strafverteidigers haupts chlich die Abwehr des Straf bels f r seinen Mandanten. Doch welche Aufgabe kommt dem Strafverteidiger in einem Jugendstrafverfahren...
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