Die heute in der Schweiz g ltigen Vorschriften ber die Bemessung von wech- selbeanspruchten Stahlbeton- und Spannbetontragwerken sind unklar. In Art. 3. 07 der Norm SIA 162 sind f r Eisenbahnbr cken und hnlich beanspruchte Bau- werke zul ssige Stahlspannungen, abh ngig von den Grenzwerten A und B der Zugbeanspruchung, vorgeschrieben. Mit diesen Werten und den in Art. 3. 03 (Biegung mit Normalkraft) und in Art. 3. 12 (Schubsicherung in Platten und Balken) angegebenen Rechenregeln kann ein wechselbeanspruchtes Stahlbeton- tragwerk bemessen werden, allerdings ergeben sich auf diese Weise unwirt- schaftliche L sungen gemessen am heutigen Stand der Kenntnisse. Die Schubbe- messung von Stahlbetonbalken und Platten kann gem ss Art. 3. 12 der No m SIA 162 auch nach Richtlinie 17 erfolgen, die f r vorwiegend statisch beanspruch- te Tragwerke entwickelt wurde. Wird sie, was nach der g ltigen Norm SIA 162 nicht ausgeschlossen ist, zur Bemessung wechselbeanspruchter Tragwerke ver- wendet, so ergeben sich teilweise L sungen auf der unsicheren Seite, wie dies aus verschiedenen Erm dungsversuchen deutlich hervorgeht. Auf Schub bean- spruchte voll oder teilweise vorgespannte Stahlbetontr ger schliesslich k n- nen wahlweise nach Art. 5. 13 oder nach Richtlinie 17 der Norm SIA 162 bemes- sen werden, wobei beide Vorschriften zwischen statisch und wechselbeanspruch- ten Tragwerken nicht unterscheiden. Seit dem 1. April 1976 steht dem Ingenieur die Richtlinie 34 der Norm SIA 162 zur Verf gung. Diese Richtlinie vereinheitlicht die Bemessung von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken.
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