1944/45 sind die "Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen" (RGZ) und die " Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen" (RGSt) kriegsbedingt unvollendet geblieben. Mit dem B nden RGZ 173 und RGSt 78 wird die von den Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft...