1944/45 sind die "Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen" (RGZ) und die " Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen" (RGSt) kriegsbedingt unvollendet geblieben. Mit dem B nden RGZ 173 und RGSt 78 wird die von den Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft betreute Urteilssammlung zu Ende gef hrt mit den Urteilen und Beschl ssen, welche die einzelnen Senate mit dem Vermerk: "Wird abgedruckt " versehen haben. Die...
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