In meinem Buche "Verwaltungsrecht technischer Betriebe" (Verlag der Weidmannschen Buchhandlung, Berlin 1937) konnte das Energierecht naturgemiW nur kurz im Rahmen des Gesamt- inhaltes, und auch da nur grundsatzIich behandelt werden. Dadurch bIieb nicht nur die starke seither herrschende zivil- rechtIiche Seite der Energiewirtschaft zwangslaufig fast v6llig unberiicksichtigt. Auch k6nnen und sollten die dort eigentIich nur auswahlweise behandelten...