Thomas Ackermann zeigt ein grundlegendes Problem der aktuellen AGB-Rechtsprechung auf: Der Gesetzgeber selbst ist in die vielzitierte "AGB-Falle" der BGH-Rechtsprechung getappt. Bei der Verabschiedung der verschuldensunabhangigen Bestandshaftung fur Forderungen und der Einfuhrung des Verschuldensprinzips verwies er die Parteien zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen auf Garantievereinbarungen. Diese sind jedoch im Regelfall nicht nur nicht kontrollfrei,...
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