Der Ehrenamtliche ist gesetzlich nicht definiert. Arbeitsrechtliche Bestimmungen sollen auf ihn keine Anwendung finden. Der Ehrenamtliche kann aber Charakteristika aufweisen, die man typischerweise bei einem Arbeitnehmer vorfindet, z.B. kann er zeitlich und hierarchisch stark in die Tatigkeit eingebunden sein. Wie ist nun der Arbeitnehmer vom Ehrenamtlichen abzugrenzen? Die Problematik stellt sich auch im Sozial- und Steuerrecht. Konnen die in diesen...
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