Die Untersuchungshaft bezweckt die Sicherung des Strafverfahrens, steht aber im Spannungsverhaltnis von Freiheitsrecht und Unschuldsvermutung. Obwohl sie daher ultima ratio sein muss, wird von ihr in Europa Gebrauch gemacht, mitunter exzessiv. Besonders Auslander sind betroffen, oft ist die Anordnung auch praventive Massnahme. Die Studie analysiert erstmals vollstandig europaische Standards und Initiativen zur Untersuchungshaft auf Europaratsebene...
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