Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG). Der Autor untersucht - vor dem Hintergrund dieses grundrechtlich gew hrleisteten Schutzes - die Stellung behinderter Menschen im Erbrecht, wobei er die Position behinderter Erblasser und die Probleme, die sich im Hinblick auf behinderte Erben ergeben, er rtert.
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