Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,3, Universit t Paderborn (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Individualarbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit besch ftigt sich mit der personenbedingten K ndigung. Sie gibt eine bersicht zu Arten, Gr nden und relevanten Gesetzen. Die K ndigung ist eine einseitige, empfangsbed rftige, rechtsgestaltende Willenserkl rung, mit der ein Dauerschuldverh ltnis unter Beachtung einer Frist (ordentliche K ndigung) oder fristlos (au er-ordentliche K ndigung) f r die Zukunft beendet werden soll. Dies geschieht nur dann, wenn das gesamte Arbeitsverh ltnis mit allen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien auf Dauer aufgehoben wird. F r die Wirksamkeit der K ndigung eines Arbeitsvertrages bedarf es immer der Schriftform, gem 623 BGB. Die Missachtung der Schriftform f hrt somit zur Unwirksamkeit der Erkl rungen. Das Schriftformerfordernis gilt sowohl f r den Arbeitgeber als auch f r den Arbeitnehmer. Die K ndigung muss also in der Form zugehen, die f r ihre Erstellung erforderlich ist. Somit gen gt ein Telefax nicht dem Schriftformerfordernis, da lediglich eine Kopie des Originals bei dem Empf nger ankommt. Eine K ndigung in Form einer Email reicht auch nicht aus, da die elektronische Datei nicht unterschrieben ist. Das Schriftformerfordernis besagt, dass die Urkunde durch den Aussteller unterschrieben werden muss - es ist nicht erforderlich die gesamte Urkunde handschriftlich zu verfassen. Eine schriftliche K ndigung ist dann zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des K ndigungsgegners gelangt ist, dass damit zu rechnen ist, dass dieser von ihr Kenntnis nehmen konnte.
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