Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 11 Punkte, Eberhard-Karls-Universit?t T?bingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gesetzgeber des JGG hat dem Umstand, dass zwischen Tat und Vollstreckung beachtliche Zeitfenster liegen k?nnen, in denen sich die Pers?nlichkeit des T?ters ver?ndert und verfestigt, seine Erziehbarkeit inzwischen m?glicherweise nicht mehr vorhanden sein kann, dadurch Bedeutung beigemessen, dass er...
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