Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 11 Punkte, Eberhard-Karls-Universit?t T?bingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gesetzgeber des JGG hat dem Umstand, dass zwischen Tat und Vollstreckung beachtliche Zeitfenster liegen k?nnen, in denen sich die Pers?nlichkeit des T?ters ver?ndert und verfestigt, seine Erziehbarkeit inzwischen m?glicherweise nicht mehr vorhanden sein kann, dadurch Bedeutung beigemessen, dass er die Herausnahme des Verurteilten aus dem Jugendstrafvollzug gestattet. Nach 89b Abs. 1 S. 1 JGG braucht die Jugendstrafe an einem nach Jugendstrafrecht Verurteilten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich nicht f?r den Jugendstrafvollzug eignet, nicht in der Jugendstrafanstalt vollzogen zu werden. Die Jugendstrafe kann statt nach den Vorschriften f?r den Jugendstrafvollzug, nach den Vorschriften des Strafvollzuges f?r Erwachsene vollzogen werden. Es dr?ngt sich die Frage auf, "wann" ein junger Gefangener f?r den Jugendstrafvollzug nicht geeignet erscheint und was unter dem Begriff der "Ungeeignetheit" genau zu verstehen ist. Weiterhin fragt sich, ob es - abgesehen von der "Ungeeignetheit" - noch weitere Kriterien oder sonstige Gr?nde gibt, die eine "Herausnahme" vom Jugendstrafvollzug nahelegen. Welche Konsequenzen k?nnen sich aus der Herausnahme vom Jugendstrafvollzug auf die kriminalp?dagogische Einwirkung ergeben? K?nnte sich eine derartige Ma nahme gegebenenfalls nachteilig auf den Herausgenommenen auswirken? Die aufgeworfenen Fragen sind Gegenstand der folgenden Ausf?hrung und beleuchtet die Herausnahme aus dem Jugendstrafvollzug im Lichte der Kriminalp?dagogik.
ThriftBooks sells millions of used books at the lowest everyday prices. We personally assess every book's quality and offer rare, out-of-print treasures. We deliver the joy of reading in recyclable packaging with free standard shipping on US orders over $15. ThriftBooks.com. Read more. Spend less.