Gesellschaften, bei denen zumindest ein Gesellschafter fur die Verbindlichkeiten der Gesellschaft personlich haftet ("Personengesellschaften"), weisen gegenuber haftungsbeschrankten Gesellschaften eine Reihe von Besonderheiten auf. Caspar Behme analysiert die Funktion von Gesellschaften mit personlicher Gesellschafterhaftung und skizziert unter Ruckgriff auf Erkenntnisse der Rechtsokonomik und der Rechtsvergleichung, wie ein Personengesellschaftsrecht...
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